AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Distral e.K. (vormals VHP)

I. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen sowie Angeboten der Distral e.K. liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. AGB unserer Kunden und Lieferanten wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich widersprochen und haben keine Gültigkeit. Vor, bei und nach Vertragsschluss getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu deren Wirksamkeit unseres schriftlich erklärten Einverständnisses.

II. Einkaufs- und Verkaufsbedingungen für Aufsetzrahmen, Paletten, Sonderbehälter und Zubehör

1. Angebot und Vertragsschluss

1.1 Angebote der Distral e.K. können bis zur Übergabe der Kaufsache jederzeit von uns widerrufen werden.
1.2 Angebote und Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftrags-bestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Sache von uns angenommen.
1.3 Der Kunde ist vor Vertragsschluss 30 Tage an seine Bestellung gebunden. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellung.
1.4 Angaben in Katalogen, Prospekten, Intemetseiten und anderen Veröffentlichungen Distral e.K. sind unverbindlich.
1.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Distral e.K. .

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Unsere Preise gelten ab Werk, exklusive der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
2.2 Wird vereinbart, dass die Leistung innerhalb von drei (3) Monaten erbracht werden soll, so sind wir innerhalb dieser Frist an den vereinbarten Preis gebunden. Bei Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und die sich aus einer Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Herstellungskosten ergeben sind wir ansonsten zu einer angemessenen Anpassung berechtigt. Beträgt die Preiserhöhung aufgrund dieser Anpassung über vier (4) Prozent, kann der Kunde innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Distral e.K. vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Aufrechnungen sind nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.
2.4 Wir sind ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf gegebenenfalls bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
2.5 Der Abzug von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung.

3. Verzug, Schadensersatz, Selbstbelieferungsvorbehalt

3.1 Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten oder sonst unvorhersehbaren außer-gewöhnlichen oder unverschuldeten Umständen, jeweils gleichgültig, ob diese Umstände in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, verlängert die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Hiervon nicht erfaßt sind die Fälle, in denen wir unsere terminliche Verpflichtung trotz Vorhersehbarkeit dieser Umstände eingegangen sind, oder mögliche oder zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung oder Abwendung der Leistungsstörung nicht ergriffen haben oder in denen die Behinderung selbst von uns verschuldet ist.
3.2 Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen sind die genannten Umstände auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Auf diese Bestimmungen können wir uns nur berufen, wenn wir dem Kunden den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich mitteilen.
3.3 Im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung unseren Zulieferanten sind wir berechtigt innerhalb von drei (3) Tagen nach Bestellung vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist er zum Schadenersatz berechtigt. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf ein (1) Prozent für jede volle Woche des Verzuges – einzelne Tage Bruchteilig -, höchstens zehn (10) Prozent des Vertragswertes.
3.5 Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach Abschnitt 11. Nr. 6 dieser AGB.
3.6 Stellt der Kunde von ihm zu beschaffende Leistungen nicht zur Verfügung, oder übermittelt er eine notwendige Information nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend.
3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so haben wir die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen oder in Höhe von fünf (5) Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3.8 Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, niedrigere Verzugszinsen zu zahlen, sofern er eine niedrigere Belastung nachweist.
3.9 Stehen uns wegen Nichtabnahme der Ware durch den Kunden Schadenersatz-ansprüche zu, so können wir zehn (10) Prozent der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4. Gefahrübergang

4.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten selbst übernehmen.
4.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware zum Versand auf den Kunden über.
4.3 Transportschäden müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ware beim Kunden angezeigt werden.

5. Gewährleistung

5.1 Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
5.2 Gewährleitungsansprüche verjähren beim Verkauf an Verbraucher nach zwei (2) Jahren; beim Verkauf an Unternehmer nach einem (1) Jahr. Gewährleistungs-ansprüche gebrauchter Sachen verjähren beim Verkauf an Verbraucher nach einem (1) Jahr; beim Verkauf gebrauchter Sachen an Unternehmer sind Gewährleistungs-ansprüche ausgeschlossen.
5.3 Im Falle mangelhafter Lieferung bzw. Leistung hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung (Nacherfüllung). In diesem Fall übernehmen wir die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transportwege-, Arbeits- und Materialkosten).
5.4 Bei Fehlschlagen auch der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises bzw. Werklohns (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert. Eine Nachbesserung gilt im Regelfall nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Kommen wir mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist dieselben Rechte geltend machen.
5.5 § 440 BGB und unsere Haftung nach Abschnitt 6 dieser AGB bleibt unberührt.
5.6 Eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache bzw. des Werkes im Sinne von § 443 BGB muss von uns ausdrücklich schriftlich übernommen werden, soweit es sich nicht um einen Verbrauchs Güterkauf handelt.
5.7 Eine Gewährleistung scheidet aus, wenn unser Liefergegenstand eigenmächtig, insbesondere durch Einbau von fremden Teilen, verändert worden ist, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler hierauf zurückzuführen ist.
5.8 Bei Rückgabe bzw. Wandlung des Liefergegenstandes ist der Liefergegenstand vollständig, insbesondere mit Zubehör und Verpackung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis.
5.9 Eine Anzeige des Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung möglich.

6. Sonstige Schadensersatzansprüche

6.1 Sonstige Schadenersatzansprüche wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind – insbesondere hinsichtlich Folgeschäden -ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration der Liefergegenstände in andere technische Anlagen. Hierzu zählen ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen Umgang mit dem Liefergegenstand entstanden sind.
6.2 Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für ausdrückliche schriftliche Garantien sowie in allen Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.3 Für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

7. Warenrücksendungen

7.1 Entsprechend § 312 b i. V .m. § 312 d BGB (Widerrufs und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) räumen wir unseren Kunden ein Widerrufs recht im Sinne von § 355 BGB von zwei (2) Wochen ein.
7.2 Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
7.3 Das Widerrufs recht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden.
7.4 Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendungen der Waren im Original zustand ohne Gebrauchs spuren und unter Beilage der Originalrechnung. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor.
8.2 Eine Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer ausdrücklich nicht gestattet, außer es gehört zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, an Dritte weiter zu veräußern.
8.3 Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Weiterveräußerung an Dritte, tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Käufer im voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen “kausalen” Saldo.
8.4 Zur Einziehung der Forderung bei einer erlaubten Weiterveräußerung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.
8.5 Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung bei einer erlaubten Weiterveräußerung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und den Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag incl. USt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt so das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderungen um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten überliegt uns.
8.8 Kommt der Kunde mit einer Zahlungsfrist oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug oder verhält er sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig, so sind wir zur Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware nach Mahnung berechtigt. Dies gilt auch, wenn beim Kunden eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vorliegt, die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder sonst eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8.9 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gern. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer nur den uns entstehenden Ausfall.

III. Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Amtsgericht Darmstadt,

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